
Informationen für Verbraucher über barrierefreie Dienstleistungen
Verwaltung von Spezial-AIF (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 3 BFSG)
1. Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Wir sind eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und verwalten geschlossene Spezial-AIFs für professionelle und semiprofessionelle Anleger.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- die Verwaltung der Investmentvermögen (Portfolio- und Risikomanagement),
- die Auswahl, Prüfung und Überwachung der Vermögensgegenstände der Fonds,
- die Anlegerbetreuung sowie die Erstellung der Berichte und Informationen gemäß KAGB.
2. Beschreibung der Verwaltung von Spezial-AIF
2.1 Allgemeine Beschreibung
Bei der Verwaltung eines Spezial-AIF übernehmen wir die Verantwortung für die Anlageentscheidungen innerhalb des Fonds. Wir treffen diese im Rahmen der vertraglich und gesetzlich festgelegten Anlagebedingungen, ohne dass die Anleger über einzelne Transaktionen entscheiden.
Die Fonds werden jeweils durch eine Verwahrstelle überwacht, die unabhängig von uns handelt.
2.2 Anlagegegenstände
Die Spezial-AIFs investieren gemäß ihrer Anlagestrategie in Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen (Private Equity). Dabei konzentriert sich CPS Telekom Infrastruktur GmbH & Co. KG – Mobilfunk- und Telekominfrastrukturnetzausbau auf den Bereich Kommunikationstechnologie und Scentia Education GmbH & Co. KG – Aus- und Weiterbildung auf den Bereich Weiterbildung.
2.3 Informationen für Anleger
Anleger erhalten regelmäßige Berichte über die Entwicklung des Fonds, die Zusammensetzung des Portfolios, die Wertentwicklung und die angefallenen Kosten. Diese Informationen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften in barrierefreier Form bereitgestellt.
3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, Informationen über unsere Dienstleistungen in barrierefreier Form zugänglich zu machen. Wir erfüllen diese Anforderungen wie folgt:
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen werden in klarer, verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt.
Wir achten darauf, dass:
- das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nicht überschritten wird,
- die Inhalte sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form zugänglich sind,
- die Dokumente für assistive Technologien (Screenreader etc.) geeignet sind,
- und bei Bedarf eine persönliche Erläuterung oder Vorlesung möglich ist.
3.2 Barrierefreiheit unserer Website
Unsere Website erfüllt die allgemeinen Anforderungen an barrierefreie Webinhalte (gemäß WCAG 2.1, Stufe AA):
- Wahrnehmbarkeit: Texte, Bilder und Grafiken enthalten Alternativtexte.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen sind mit Tastatur oder Hilfssoftware nutzbar.
- Verständlichkeit: Inhalte werden klar strukturiert und in einfacher Sprache dargestellt.
- Robustheit: Die Seite ist mit gängigen assistiven Technologien kompatibel.
3.3 Barrierefreiheit in der Verwaltung unserer Fonds
Unsere Vertragsunterlagen, Berichte und Informationsdokumente zu den Spezial-AIFs sind so gestaltet, dass sie in barrierefreier Form bereitgestellt werden können.
Dies umfasst:
- digitale Zugänglichkeit im PDF/A-Standard,
- klare Strukturierung von Texten und Tabellen,
- Nutzung beschreibender Texte bei Grafiken und Diagrammen.
Auf Wunsch werden alle Dokumente vorgelesen oder erläutert.
4. Kontaktstelle für Barrierefreiheit
Wenn Sie Hinweise oder Fragen zur Barrierefreiheit unserer Website oder unserer Dokumente haben, wenden Sie sich bitte an:
MADAUS Capital Partners Management GmbH
E-Mail: management@madaus.com
Telefon: 0049 / 89 / 3742679-0
Wir bemühen uns um eine Rückmeldung innerhalb von fünf Werktagen.
5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
6. Rechtsgrundlage
Diese Erklärung erfolgt auf Grundlage von § 14 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der BFSG-Verordnung (BFSGV).